Schulungsangebote

Unser Schulungsangebot

Damit Sie präventiv für die Sicherheit Ihres
Unternehmens und Ihrer Beschäftigten sorgen

Inhalte:
Rechtliche Basis ist die DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6). Darin fordert die BG, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit dem Betrieb von Ladekranen beauftragt. Dies wird durch den Erwerb des Kranführerscheins sichergestellt. In Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 309-003 besteht die Schulung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
– Rechtliche Grundlagen
– Aufgaben und Pflichten des Kranführers
– Krantechnik
– Anschlag- und Lastaufnahmeeinrichtungen
– Praktische Übungen mit dem Lkw-Ladekran
– Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Ziele:
– Sie werden für den künftigen Einsatz als Lkw-Ladekranführer umfassend ausgebildet.
– Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für diese verantwortungsvolle Tätigkeit kennen.
– Sie beweisen Ihre Kompetenz in einer theoretischen und praktischen Prüfung und sichern sich so den vorgeschriebenen Kranführer-Befähigungsnachweis.

Zielgruppe: Personen, die für den Einsatz als Bediener von Lkw-Ladekranen vorgesehen sind.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Ladekranen.

Teilnehmerzahl: Min. 6 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

In dieser Schulung wird das Gefahrgutrecht im Detail thematisiert. Dabei wird ausschließlich auf den Stückgguttransport eingegangen. Im Einzelnen werden die folgenden Themenbereiche angesprochen:
– Wer ist für was verantwortlich?
– Aufbau des ADR mit Kapitel 1-9
– Inhalte Kapitel 1 – Allgemeiner Teil
– Kapitel 2 – Klasseneinteilungen
– Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR 2017
– Kapitel 3 – UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
– UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
– Allgemeine und besondere Verpackungsvorschriften
– Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken
– Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
– Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.2 ADR
– Anforderung an die Fahrzeuge
– Neue schriftliche Weisungen (formgebunden)
– Fahrzeugausstattung
– Kennzeichnung der Fahrzeuge
– Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
– Tunnelbeschränkungscodes

Ziele: Ausreichende Kenntnisse zu den Verantwortung der beauftragten Person i.S. des Gefahrgutrechts mit abschließendem Sachkundennachweis.
Zielgruppe: Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter nicht nur beteiligt, sondern auch verantwortlich sind. Dies sind Logistikleitung, Disponenten der Niederlassungsleiter und die Lagerleiter.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.

Teilnehmerzahl: 5-20 Personen (mehrere möglich)
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Übernahme der Beauftragtentätigkeit

Inhalt folgt in Kürze.

 

Inhalte:
Rechtliche Basis ist die BGG/GUV – 0966 Darin fordert die BG, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit dem Betrieb von Hubarbeitsbühnen beauftragt. Dies wird durch den Erwerb des Bedienerausweises für Hebebühnen sichergestellt. In Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308 -008 besteht die Schulung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
– Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500, bisherige BGR 500 Kap 2.10)
– Arten und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
– Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz, 308-008, bisherige BGG 966)
– Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
– Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen

Ziele: In unserem Seminar vermitteln erfahrene Referenten das erforderliche Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung dürfen Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Zielgruppe: Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Ladekranen.

Teilnehmerzahl: 6-10 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Inhalte:
Für einen wirksamen Brandschutz hat der Unternehmer entsprechend den gesetzlichen Grundlagen Personen in ausreichender Anzahl zu benennen, die eine Evakuierung sicherstellen und Entstehungsbrände bekämpfen können. Diese Personenzahl muss in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und den Gefahren eines Betriebs stehen.
• Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes
• Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation
• Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
• Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall
• Praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen

Ziele
• Sie erwerben die relevanten Kenntnisse des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und der DGUV
• Sicherer Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten
• Als Brandschutzhelfer können Sie die Brandschutzbeauftragten qualifiziert unterstützen.

Zielgruppe
• Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind

Voraussetzungen: Keine
Teilnehmerzahl: Max. 10 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage
Ort und Termin: Nach Vereinbarung
Referenten: Dr. Zentgraf GmbH
Ansprechpartner: Herr Losch

Auf Grundlage der Lehrinhalte nach VDI-Richtlinie 2700a, §22 der Straßenverkehrsordnung werden ausführliche rechtliche und physikalische Grundlagen der Ladungssicherung vermittelt sowie Hilfsmittel zur Ladungssicherung und Sicherungsmthoden vorgestellt. Die spezifischen Rahmenbedingungen von Malern, die mit PKW’s oder kleinen Nutzfahrzeugen arbeiten werden berücksichtigt.

Im Besonderen Fokus stehen rechtliche und physikalische Grundlagen, Anforderungen an das Transportfahrzeug, Arten der Ladungssicherung, Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte, Zurrmittel und weitere Hilfsmittel für die Ladungssicherung.
Abhängig vom Wetter werden im zweiten Teil praktische Übungen zur Ladungssicherung durchgeführt, um den Teilnehmern die Theorie zu veranschaulichen.

Ziele: Ausreichende Kenntnisse zur notwendigen Ladungssicherung und variable Kenntnisse zu den möglichen Varianten
Zielgruppe: Unterweisung von Personen, die für den Transport und die Ladungssicherung verantwortlich sind, wie z.B. Fahrzeugführer oder Verlader.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.

Teilnehmerzahl: 6-15 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Gefahrstoffe erfordern einen äußerst sensiblen Umgang, weil von ihnen eine Gefahr für Lebewesen und Umwelt ausgeht. Innerhalb der Gefahrstoffschulungen werden die folgenden Themen behandelt:
– Kennzeichnung von Gefahrstoffen
– Richtige Verpackung von Gefahrstoffen
– Bedeutung von Sicherheitsarbeitsblättern
– Ausmaße der Gefahren
– Umgang mit Gefahrstoffen bei der täglichen Arbeit
– Richtiges Verhalten bei Unfällen, Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Inhalte:
Rechtliche Basis ist die DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27). Darin fordert die BG, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit dem Betrieb von Staplern beauftragt. Dies wird durch den Erwerb des Staplerführerscheins sichergestellt. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
– Rechtliche Grundlagen
– Unfallgeschehen
– Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
– Antriebsarten
– Standsicherheit
– Betrieb allgemein
– Regelmäßige Prüfungen
– Umgang mit Last
– Sondereinsätze
– Verkehrsregeln / Verkehrswege
– Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
– Theoretische und praktische Prüfung

Ziele: Sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten.
Zielgruppe: Lageristen und alle, die mit „Staplern“ zu tun haben.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern. Fahrerfahrung zwingend vorausgesetzt (G25 Untersuchung).

Teilnehmerzahl: 6-10 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage