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Arbeitssicherheit

Eine gut organisierte Arbeitssicherheit senkt die Anzahl an Unfällen und Betriebskrankheiten. Verantwortungsbewusstsein zu zeigen, sollte einem Unternehmer mehr bedeuten als nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Kosteneinsparungen, eine höhere Mitarbeiterzufriedenheit sowie ein positiveres Image sind nur einige Vorteile, die konsequente Maßnahmen der betrieblichen Arbeitssicherheit erzielen können.

Die DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A2) schreibt vor, dass der Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit stellen muss. Diese sollen ihn beim Arbeitsschutz und bei der Arbeitssicherheit unterstützen. Ziele dieser Vorschrift sind die Umsetzung aller Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Begebenheiten, die Umsetzung von arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnissen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung sowie die Erhöhung des Wirkungsgrades der Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Das Sachverständigenbüro Dr. Zentgraf kann Ihnen bei der Umsetzung dieser Ziele erfolgreich zur Seite stehen, unser Büro darf für sie übergreifend tätig werden, da die Zulassungen für alle Berufsgenossenschaften vorliegen.

Überall, wo mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, müssen spezielle Vorschriften eingehalten werden. Weil ein erhöhtes Risiko besteht, müssen die folgenden Maßnahmen eingeleitet werden:
– Prüfung, welche Gefahrstoffe durch weniger gefährliche ausgetauscht werden können (Ersatzstoffrecherche)
– Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses
– Einrichtung technischer Vorkehrungen (z. B. Absaug- oder Lüftungseinrichtungen)
– Einleitung organisatorischer Maßnahmen
– Einführung einer persönlichen Arbeitsschutzausrüstung (PSA)
– Erstellung von Betriebsanweisungen
– Mündliche Unterweisungen
– Durchführung von Genehmigungsverfahren

Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist, einen Arbeitsplatz so sicher wie möglich zu gestalten. Damit die Beurteilung möglichst konkret ist, muss sie laut Arbeitsschutzgesetz tätigkeitsbezogen sein. Dabei werden die Gefährdungen und Belastungen, denen der jeweilige Mitarbeiter ausgesetzt ist, ermittelt und festgestellt, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Die Unterstützung eines Experten ist in jedem Fall zu empfehlen.

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Durch ein Energieaudit lassen sich die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens offenlegen und Energieeffizienzpotenziale identifizieren. Grundlage hierfür ist die systemische Erfassung und Analyse der Energiedaten. Im Ergebnis wird ein Abschlussbericht, der vorhandene Energieeinsparpotenziale ausweist und auf der Basis von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sinnvolle Energieeffizienzmaßnahmen empfiehlt.
Es ist festzustellen, ob der Betrieb separat untersucht wird, oder im Multi-Side- Verfahren, was bedeutet das exemplarisch ein Betrieb (Cluster von Standorten) in einer Gruppe von identischen Betrieben untersucht wird.
Das Multi- Site-Verfahren kann auf Partner und/oder verbundenen Unternehmen ausgeweitet werden, sofern diese die Anforderungen an vergleichbaren Standorte, sowie die weiteren folgenden Regelungen erfüllen. (Art der Tätigkeiten bzw. Hierarchiestufen, Energieverbrauchsprofile ,Größe und Mitarbeiterzahl der Standorte, Baujahr der Liegenschaft).

Bei dem Energiemanagement nach ISO 50001 sind die primären Aufgaben…
– Ihre energetische Ausgangsbasis erstmalig zu ermitteln und zu bewerten.
– Geltende rechtliche Verpflichtungen sowie andere Anforderungen, zu denen sich die Organisation verpflichtet hat, zu ermitteln.
– Strategische und operative Energieziele einzuführen, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten.
– Aktionspläne mit dem Ziel der Energieverbrauchsreduzierung zu erstellen.
– Intern über Ihre energetische Leistung und ihr Energiemanagementsystem zu kommunizieren.
– Informationen in Papier- oder elektronischer Form einzuführen, zu verwirklichen und aufrechtzuerhalten.
– Die Abläufe zu ermitteln und zu planen, die im Zusammenhang mit den wesentlichen Energieaspekten stehen.
– Die Anforderungen an Messung, Überwachung und die Zielsetzung ihrer Energiemanagementprogramme aufzustellen und zu beschreiben.
– Die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und anderer eingegangener Verpflichtungen regelmäßig zu bewerten,
– Nichtkonformitäten zu ermitteln und zu behandeln, indem sie in angemessener Weise und innerhalb einer festgelegten Frist Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen ergreifen können.
– Im notwendigen Umfang Aufzeichnungen zum Nachweis der Übereinstimmung mit den Anforderungen des Energiemanagementsystems sowie dieser Norm zu erstellen, einzuführen und zu pflegen.
– In festgelegten Zeitabständen interne Audits des Energiemanagementsystems durchzuführen.

Schulungen und Unterweisungen

Auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen bieten wir zahlreiche Schulungen und Seminare an. In der Regel veranstalten wir diese als Inhouse-Schulung in Ihren Räumlichkeiten. Insbesondere betriebsbedingte Fragen können so hinreichend geklärt werden. Auch die Präsentationen und Unterlagen stimmen wir auf Ihr Unternehmen ab. Bei den aufgeführten Schulungen und Ausbildungen handelt es sich um Beispiele. Bei individuellen Bedürfnissen kontaktieren Sie uns bitte.

Die DGUV Vorschrift 1 kombiniert das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht. Themen der Schulungen gemäß DGUV Vorschrift 1 (ehemals BGV A1) sind in der Regel:
– Brandschutz
– Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
– Verantwortlichkeiten
– Arbeitszeiten
– Alkohol und Drogen
– Gefährdungen und Risiken im jeweiligen Betrieb
– Umgang mit Gefahrgut
– Umgang mit Gefahrstoffen
– Ladungssicherung

Inhalte:
Rechtliche Basis ist die BGG/GUV – 0966 Darin fordert die BG, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit dem Betrieb von Hubarbeitsbühnen beauftragt. Dies wird durch den Erwerb des Bedienerausweises für Hebebühnen sichergestellt. In Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 308 -008 besteht die Schulung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
– Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500, bisherige BGR 500 Kap 2.10)
– Arten und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
– Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz, 308-008, bisherige BGG 966)
– Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
– Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen


Ziele: In unserem Seminar vermitteln erfahrene Referenten das erforderliche Fachwissen, um Hubarbeitsbühnen vorschriftsmäßig und sicher bedienen zu können. Nach durchgeführter Veranstaltung dürfen Sie für Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen eingesetzt werden.
Zielgruppe: Personen mit einer beruflichen Tätigkeit, die den Einsatz von Hubarbeitsbühnen erfordert
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Ladekranen.


Teilnehmerzahl: 6-10 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Inhalte:
Rechtliche Basis ist die DGUV Vorschrift 52 (ehemals BGV D6). Darin fordert die BG, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit dem Betrieb von Ladekranen beauftragt. Dies wird durch den Erwerb des Kranführerscheins sichergestellt. In Anlehnung an den Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz DGUV Grundsatz 309-003 besteht die Schulung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
– Rechtliche Grundlagen
– Aufgaben und Pflichten des Kranführers
– Krantechnik
– Anschlag- und Lastaufnahmeeinrichtungen
– Praktische Übungen mit dem Lkw-Ladekran
– Theoretische und praktische Abschlussprüfung

Ziele:
– Sie werden für den künftigen Einsatz als Lkw-Ladekranführer umfassend ausgebildet.
– Sie lernen die rechtlichen Grundlagen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für diese verantwortungsvolle Tätigkeit kennen.
– Sie beweisen Ihre Kompetenz in einer theoretischen und praktischen Prüfung und sichern sich so den vorgeschriebenen Kranführer-Befähigungsnachweis.

Zielgruppe: Personen, die für den Einsatz als Bediener von Lkw-Ladekranen vorgesehen sind.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Bedienen von Ladekranen.

Teilnehmerzahl: Min. 6 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Inhalte:
Rechtliche Basis ist die DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D27). Darin fordert die BG, dass der Unternehmer nur fachkundige Personen mit dem Betrieb von Staplern beauftragt. Dies wird durch den Erwerb des Staplerführerscheins sichergestellt. Nach den Grundsätzen der Berufsgenossenschaften benötigt jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet, eine entsprechende Unterweisung sowie eine theoretische und praktische Prüfung.
– Rechtliche Grundlagen
– Unfallgeschehen
– Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
– Antriebsarten
– Standsicherheit
– Betrieb allgemein
– Regelmäßige Prüfungen
– Umgang mit Last
– Sondereinsätze
– Verkehrsregeln / Verkehrswege
– Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-001
– Theoretische und praktische Prüfung

Ziele: Sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten.
Zielgruppe: Lageristen und alle, die mit „Staplern“ zu tun haben.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung für das Steuern von Gabelstaplern. Fahrerfahrung zwingend vorausgesetzt (G25 Untersuchung).

Teilnehmerzahl: 6-10 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

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SCC ist ein Regelwerk für Subunternehmer (Kontraktoren), das Anforderungen an Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz kombiniert. Die Schulung nach SCC Doc. 016/ 018 behandelt die folgenden Inhalte:
– Gesetzliche Vorgaben
– Europäische Richtlinien
– Arbeitsgenehmigungen
– Gefährdungsbeurteilungen
– Unfallursachen und Einleiten vorbeugender Maßnahmen
– Methoden zur Förderung von Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
– Brandschutz
– Katastrophenschutz
– Notfallplanung
– Erste Hilfe
– Arbeiten unter besonderen Bedingungen wie etwa an hoch oder tief gelegenen Arbeitsplätzen, auf Leitern etc.
– Arbeiten mit Gefahrstoffen
– Richtiger Umgang mit Abfällen
– Ergonomische Aspekte am Arbeitsplatz
– Alkohol- und Drogenproblematik am Arbeitsplatz

Gefahrstoffe erfordern einen äußerst sensiblen Umgang, weil von ihnen eine Gefahr für Lebewesen und Umwelt ausgeht. Innerhalb der Gefahrstoffschulungen werden die folgenden Themen behandelt:
– Kennzeichnung von Gefahrstoffen
– Richtige Verpackung von Gefahrstoffen
– Bedeutung von Sicherheitsarbeitsblättern
– Ausmaße der Gefahren
– Umgang mit Gefahrstoffen bei der täglichen Arbeit
– Richtiges Verhalten bei Unfällen, Erste-Hilfe-Maßnahmen

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Der/die Sicherheitsbeauftragte leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der ARbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er/sie hat die Aufgabe, den Unternehmer bzw. seinen/ihren Vorgesetzten in seinem Umfeld bei der Umsetzung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zu unterstützen.
In dieser Schulung erhalten Sie in 2 Tagen das für diese verantwortungsvolle Aufgabe notwendige Rüstzeug. Unsere Experten informieren Sie über die rechtlichen Grundlagen des Arbeitsschutzes und Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragter. Sie erhalten eine Einführung in die sicherheitstechnischen Einrichtungen, lernen die wichtigsten Gesundheitsgefahren und Unfallarten kennen und schätzen die Bedeutung und den Aufbau von betrieblichen Sicherheitsprogrammen professionell ein. Durch die praxisbezogene Vermittlung der Inhalte und zahlreicher Fallstudien sind Sie in der Lage, das Gelernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Alltag anzuwenden.

Zielgruppe: (potenzielle) Sicherheitsbeauftragte, Betriebsräte und Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind.

Teilnehmerzahl: 6-15 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Auf Grundlage der Lehrinhalte nach VDI-Richtlinie 2700a, §22 der Straßenverkehrsordnung werden ausführliche rechtliche und physikalische Grundlagen der Ladungssicherung vermittelt sowie Hilfsmittel zur Ladungssicherung und Sicherungsmthoden vorgestellt. Die spezifischen Rahmenbedingungen von Malern, die mit PKW’s oder kleinen Nutzfahrzeugen arbeiten werden berücksichtigt.

Im Besonderen Fokus stehen rechtliche und physikalische Grundlagen, Anforderungen an das Transportfahrzeug, Arten der Ladungssicherung, Ermittlung der erforderlichen Sicherungskräfte, Zurrmittel und weitere Hilfsmittel für die Ladungssicherung.
Abhängig vom Wetter werden im zweiten Teil praktische Übungen zur Ladungssicherung durchgeführt, um den Teilnehmern die Theorie zu veranschaulichen.

Ziele: Ausreichende Kenntnisse zur notwendigen Ladungssicherung und variable Kenntnisse zu den möglichen Varianten
Zielgruppe: Unterweisung von Personen, die für den Transport und die Ladungssicherung verantwortlich sind, wie z.B. Fahrzeugführer oder Verlader.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.

Teilnehmerzahl: 6-15 Personen
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

In dieser Schulung wird das Gefahrgutrecht im Detail thematisiert. Dabei wird ausschließlich auf den Stückgguttransport eingegangen. Im Einzelnen werden die folgenden Themenbereiche angesprochen:
– Wer ist für was verantwortlich?
– Aufbau des ADR mit Kapitel 1-9
– Inhalte Kapitel 1 – Allgemeiner Teil
– Kapitel 2 – Klasseneinteilungen
– Umweltgefährdende Stoffe nach GHS und ADR 2017
– Kapitel 3 – UN-Nummernliste mit Erläuterung der 20 Spalten
– UN-Codierung für feste Stoffe, flüssige Stoffe, Bergungsverpackungen etc.
– Allgemeine und besondere Verpackungsvorschriften
– Kennzeichnung und Markierung von Versandstücken
– Beförderungspapiere nach Kap. 5.4 ADR
– Angaben und Berechnung / Anwendung der Tab. 1.1.3.6.2 ADR
– Anforderung an die Fahrzeuge
– Neue schriftliche Weisungen (formgebunden)
– Fahrzeugausstattung
– Kennzeichnung der Fahrzeuge
– Zusammenladen, Beladen, Entladungen, Trenntabelle
– Tunnelbeschränkungscodes


Ziele: Ausreichende Kenntnisse zu den Verantwortung der beauftragten Person i.S. des Gefahrgutrechts mit abschließendem Sachkundennachweis.
Zielgruppe: Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter nicht nur beteiligt, sondern auch verantwortlich sind. Dies sind Logistikleitung, Disponenten der Niederlassungsleiter und die Lagerleiter.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre und gesundheitliche Eignung.

Teilnehmerzahl: 5-20 Personen (mehrere möglich)
Dauer: Abhängig von den Vorkenntnissen
Seminargebühr: Auf Anfrage

Übernahme der Beauftragtentätigkeit

Inhalt folgt in Kürze.

Betriebliche Abfallentsorgung

Abfall wird durch die Bundesregierung streng kontrolliert. Zum einen, weil unsachgemäßer Umgang mit Abfall fatale Auswirkungen auf die Umwelt hat, zum anderen, weil die Bundesregierung die Recyclingquote verbessern möchte. Aufgabe des Abfallbeauftragten ist es, Sorge zu tragen, dass im Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.
Ein Abfallbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichte, die gesetzlich bestimmt sind. Er ist beispielsweise zuständig für die Koordination einer gesetzeskonformen Abfallwirtschaft, der Einhaltung der Getrenntsammlung und für regelmäßige Kontrollen.