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Abfallentsorgung

Abfall wird durch die Bundesregierung streng kontrolliert. Zum einen, weil unsachgemäßer Umgang mit Abfall fatale Auswirkungen auf die Umwelt hat, zum anderen, weil die Bundesregierung die Recyclingquote verbessern möchte. Aufgabe des Abfallbeauftragten ist es, Sorge zu tragen, dass im Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften erfüllt werden.
Ein Abfallbeauftragter oder Betriebsbeauftragter für Abfall berät den Unternehmer oder Betreiber einer Anlage und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Kreislaufwirtschaft und die Abfallbeseitigung bedeutsam sein können. Er hat Rechte und Pflichte, die gesetzlich bestimmt sind. Er ist beispielsweise zuständig für die Koordination einer gesetzeskonformen Abfallwirtschaft, der Einhaltung der Getrenntsammlung und für regelmäßige Kontrollen.